Die neue Friedensrichterin Claudia Schaefer Schiedsstelle Süd/Südwest
Sie sind im August 2021 zur Friedensrichterin berufen worden. Wie kam das?`
Friedensrichter*innen werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt. Die vier Friedensrichterstellen der Stadt Leipzig wurden 2021 neu besetzt. Dem vorangegangen war ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren, an das einige Bedingungen geknüpft waren. Beispielsweise muss man zu Beginn der Amtsperiode zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, den Hauptwohnsitz im Bezirk der Schiedsstelle haben und darf früher nicht für das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR tätig gewesen sein.
Was macht eine Friedensrichterin?
Die Aufgabe besteht darin, Rechtsstreitigkeiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens durch eine Einigung beizulegen. Dabei führen die Schiedsstellen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durch, geben aber auch Hilfestellungen anderer Art mit dem Ziel einer friedlichen Einigung der Parteien.
Welche Anliegen haben die Menschen?
Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein und um Gerechtigkeit wieder herzustellen sowie Verletzungen am Eigentum oder nachbarschaftliche Streitigkeiten kommen derzeit am häufigsten vor. Dabei geht es zum Beispiel um überhängende Baumäste, Falschparker, Lärm- und Geruchsbelästigungen. Beleidigungen, Bedrohungen oder Hausfriedensbruch sind eher selten. Hier soll möglichst zuerst eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, bevor solche Fälle vor Gericht landen.
Wie sieht ihre ehrenamtliche Arbeit aus?
Die Bürgerinnen kommen zu mir in die Sprechstunde am Burgplatz oder rufen an und tragen ihr Anliegen vor. Je nach Fall höre ich mir zunächst die Parteien an und hole Erkundigungen ein. Bei Bedarf finden auch Vor-Ort-Begehungen statt. Manchmal wollen sich die Bürgerinnen aber auch nur eine Meinung einholen oder sich schlichtweg alles von der Seele reden. In meiner bisherigen Praxis brauchte ich noch kein förmliches Schlichtungsverfahren durchführen, sondern konnte den Betroffenen auch so Hilfestellung anbieten. Man spricht in diesen Fällen von sogenannten „Tür – und Angelfällen“. Kommt es dann doch zu Schlichtungsfällen, treten die Friedensrichter*innen als neutrale Dritte auf, um die Streitfälle außergerichtlich beizulegen und eine tragfähige Lösung für beide Parteien zu finden. Für ein Schlichtungsverfahren muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Danach werden die Parteien zu einem gemeinsamen nicht öffentlichen Gespräch eingeladen. Im Idealfall kommt eine Einigung durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht zustande. Die Einigung wird protokolliert und ist rechtsverbindlich und vollstreckbar, wenn beide Parteien es anerkennen. Wenn keine Schlichtung herbeigeführt werden kann, bleibt den Parteien immer noch der Gerichtsweg.
Was motiviert Sie für dieses Engagement?
Ich bin seit 2009 ehrenamtliche Richterin und wohne in Leipzig-Plagwitz. Als Mediatorin sind mir Streitgespräche nicht fremd. Mir ist aufgefallen, dass gegenseitige Rücksichtnahme, aktives Zuhören und der sachliche Austausch von Argumenten im Alltag leider nicht mehr den notwendigen Stellenwert hat. Streitigkeiten haben wegen unausgesprochener Befindlichkeiten zugenommen und eigenes Fehlverhalten wird kaum noch reflektiert. Es geht bei einer Schlichtung nicht um die rechtliche Bewertung eines Konflikts, sondern um Verständnis und respektvolles Miteinander. Und ich habe einfach die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es immer eine tragfähige Lösung für beide Seiten geben kann.
Wer kann ihre Dienste in Anspruch nehmen und was kostet das?
Alle Bürgerinnen haben die Möglichkeit, bei den zuständigen Friedensrichterinnen ihr Anliegen vorzutragen. Wir Friedensrichter*innen arbeiten ehrenamtlich. Die „Tür- und Angelfälle“ sind kostenlos. Für ein eingeleitetes Schlichtungsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr bis ca. 50 Euro als Kostenvorschuss erhoben.
Zum Schluss vielleicht noch ein guter Rat: Was tun, damit ein Streit gar nicht erst eskaliert?
Wechseln Sie die Perspektive, versetzen Sie sich in Ihr Gegenüber, lernen Sie, wieder zuzuhören und fragen Sie nach, wenn Sie glauben, etwas nicht einordnen zu können oder vielleicht falsch verstanden haben. Versuchen Sie, sachlich zu bleiben. Etwas mehr Gelassenheit hilft, mit dem Nachbarn noch über Jahre nebeneinander zu leben, man muss ja nicht immer gleich zusammen grillen… Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann sind die Friedensrichter*innen eine gute Anlaufstelle.
Schiedsstelle Süd/Südwest (u.a. Plagwitz und Kleinzschocher)
Friedensrichterin Claudia Schaefer
Telefon: 0341 | 123-3530 (zur Sprechstunde)
oder 0151 | 193 595 32 (jeden Di, 15-17Uhr)
Büro: im Stadthaus 04109 Leipzig, Am Burgplatz 1, Raum U 33
Friedensrichterin-s-sw@outlook.de
Sprechtag: 1. Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr oder nach Vereinbarung
Schiedsstelle West/Alt-West (u. a. Lindenau)
Friedensrichter Michael Löffler
Telefon: 0160 | 44 555 44
friedensrichter-loeffler@t-online.de
Sprechtag: 2. und 3. Dienstag im Monat,
16 bis 18 Uhr im Stadthaus Raum U 33
Weitere Informationen: www.stadt-leipzig.de