„Ich mache mir große Sorgen um das Einkaufen in unserer Region“, beginnt eine E-Mail von Doris Wießner an das Ortsblatt-Leipzig. Die Leserin aus Probstheida fragt sich, ob mit dem Neubau von 50 Eigenheimen und 250 Wohnungen im Bereich Franzosenallee, Katzstraße sowie Strümpelstraße und Russenstraße in der Gegend nicht auch ein neuer Supermarkt benötigt werde. „Wir haben den einen Rewe, der im Sommer wegen Umbau geschlossen werden soll“, schreibt sie. Der sei vom Völkerschlachtdenkmal in der Pragerstraße bis hin zu Aldi an der Bockstraße in Probstheida der einzige Markt. Ihre Anregung lautet: „Zwischen Russenstraße und Strümpelstraße ist eine große Wiesenfläche, hat da kein Markt Interesse?“
Ortsblatt-Leipzig fragte beim Stadtplanungsamt nach. Hier sind die Antworten:
Vergrößerung der bestehenden Einkaufsmärkte: „Vor dem Hintergrund der in Teilen weitläufigen Einfamilienhausgebiete im Leipziger Südosten ist die räumlich günstige Verteilung der Nahversorger wichtig, um die Wege für die älteren Kunden gering zu halten. Dies ist mit den zwei bestehenden Lebensmittelmärkten Rewe (Franzosenallee) und ALDI (Bockstraße) in räumlicher Nähe zu den Bevölkerungsschwerpunkten in Probstheida und der Straßenbahn der Fall. Für beide Märkte sind seitens des Stadtplanungsamtes entsprechende Investitionsabsichten bekannt, die kurzfristig (Rewe) bis mittelfristig (Aldi) mit einer Vergrößerung der Märkte einhergehen.
Nahversorgungsmarkt für Dösen anvisiert: „Zudem ist im Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen Krankenhausstandortes Dösen als Wohnstandort entlang der Chemnitzer Straße die Ausweisung eines zusätzlichen Standortes für einen Nahversorgungsmarkt vorgesehen, um bestehende räumliche Versorgungslücken in Meusdorf zu schließen. Unter Berücksichtigung der oben genannten Vorhaben wird eingeschätzt, dass die Entwicklung der Verkaufsflächen im Leipziger Südosten mit der Entwicklung der Einwohnerzahlen einhergeht und es nicht zu einer Verschlechterung der Nahversorgungssituation kommen wird.“
Rechtliche Flächennutzungsbedingungen: „Die zur Errichtung eines Einkaufszentrums vorgeschlagene Wiesenfläche befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und ist daher nach geltendem Bauplanungsrecht nicht bebaubar. Die beiden dort befindlichen Wohnhäuser stammen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Baugesetzbuchs. Der Stadtrat hat sich mit den Beschlüssen zum Landschaftsplan (16.10.2013) und zum Flächennutzungsplan (25.3.2015) dazu bekannt, dass diese Wiesenfläche erhalten bleiben soll. Sie ist in beiden Plänen als Grünfläche dargestellt und im Landschaftsplan darüber hinaus als Teil einer Grünverbindung, als zu erhaltendes Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie als Gebiet, in dem dorfspezifische Biotopmosaike erhalten und entwickelt werden sollen.“
Kein Baurecht für neues Einkaufszentrum: Es sei nicht beabsichtigt, so das Stadtplanungsamt weiter, mit entsprechenden Planverfahren (wie einer Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) Baurecht für ein Einkaufszentrum zu schaffen. Das setze eine Revidierung der oben genannten Stadtratsbeschlüsse voraus.
Vorübergehende Erschwernisse ließen sich an beiden Einkaufsstandorten während der Bauphasen nicht vermeiden. Zwischenlösungen scheiterten an passenden Grundstücksflächen und seien mit einem nicht zu vertretenden Kostenaufwand verbunden.
Texte | Fotos: Anke Brod
Der REWE-Markt im Sonnenpark an der Franzosenallee.